Slogan

Die Notwendigkeit von Frauenhäusern wird heute nicht mehr bestritten......

 

Rund 16.000-20.000* Frauen mit fast ebenso vielen Kindern flüchten in Deutschland jährlich in ein Frauenhaus. Sie flüchten vor der Misshandlung durch ihren Ehemann, Lebenspartner oder Vater. Die Frauen werden erniedrigt, beschimpft, isoliert, bedroht und massiv in ihrem Selbstwertgefühl verletzt. Die körperlichen Übergriffe reichen von Wegschubsen und Ohrfeigen über Schlagen und Treten bis hin zu schweren Misshandlungen mit Gegenständen, Würgen, Angriffen mit Waffen und Mord. Jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren hat körperliche Übergriffe durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt. Dies zeigt eine repräsentative Studie im Auftrag der Bundesregierung aus dem Jahr 2004. Frauen sind laut polizeilicher Kriminalstatistik von Gewalt durch ihren Beziehungspartner weitaus mehr bedroht als durch andere Gewaltdelikte wie Körperverletzung durch Fremde, Wohnungseinbruch oder Raub.

.......doch für eine bedarfsgerechte Finanzierung ist kein Geld vorhanden......

Hintergrund der Kampagne „Schwere Wege leicht machen!" ist die unsichere Finanzierung der Frauenhäuser bundesweit. Der Schutz von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kinder ist von politischen Mehrheiten und der aktuellen Haushaltslage abhängig. Laut Lagebericht der Bundesregierung können pro Jahr mindestens 9000 Frauen nicht im Frauenhaus ihrer Wahl aufgenommen werden, davon 7000 wegen Überfüllung der Frauenhäuser. Wichtige Angebote wie z.B. die Arbeit mit den Mädchen und Jungen im Frauenhaus wird in vielen Bundesländern und/oder Kommunen überhaupt nicht finanziert. Für die Unterstützung der Frauen, die bereits in eine eigene Wohnung gezogen sind (nachgehende Beratung) gibt es in den wenigsten Frauenhäusern personelle Ressourcen.

......und die Kosten werden auf die einzelne Frau abgewälzt!

Die Finanzierung der Frauenhäuser ist in jedem Bundesland, in jeder Kommune/in jedem Landkreis anders geregelt und gleicht einem Flickenteppich. Es gibt keine verbindliche Grundlage. In einigen Bundesländern werden nur minimale oder gar keine Landeszuschüsse an die Frauenhäuser gezahlt, andere Bundesländer zahlen Personal- oder Sachkostenzuschüsse, ein Bundesland (Schleswig-Holstein) hat ein Landesgesetz eingerichtet. Manche Städte und Kreise zahlen dazu einen pauschalen Zuschuss.

Viele Kommunen jedoch haben die Kosten der Frauenhäuser auf der Grundlage von Bestimmungen der Sozialgesetzbücher II bzw. XII in sogenannte Tagessätze umgerechnet, die die betroffenen Frauen selbst bezahlen sollen. So müssen Frauen mit eigenem Einkommen zum Teil die Kosten des Frauenhausaufenthaltes selbst tragen. Mit den üblichen weiblichen Erwerbseinkommen sind diese Leistungen in der Regel nicht finanzierbar und behindern dadurch den Weg aus gewaltgeprägten Lebensverhältnissen. Bei einem Tagessatz von z.B. 40 Euro sind dies monatlich 1200 Euro, die eine Frau aufbringen soll, ohne dass sie ihren Lebensunterhalt gesichert hat. Frauen mit niedrigem bis mittlerem Erwerbseinkommen müssen also zur Frauenhausfinanzierung ergänzend Sozialleistungen beantragen, auch wenn sie diese sonst nicht benötigen würden.

Zudem wird ganzen Gruppen von Frauen der Zugang zu Frauenhäusern erschwert oder verweigert. Für Frauen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, wie z.B. Studentinnen, Auszubildende, Bürgerinnen der EU-Beitrittsländer, Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus etc. ist die Finanzierung von Unterkunft und Beratung nicht gesichert. Viele tagessatz-finanzierte Frauenhäuser haben deshalb Probleme, sie aufzunehmen oder müssen das finanzielle Risiko tragen und bleiben auf den Kosten sitzen. Deshalb finden diese Frauen nur schwer einen Platz im Frauenhaus.

Ungeklärt und mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden ist meist auch die Kostenerstattung zwischen den Kommunen, wenn die Frau überregional Schutz gesucht hat. Städte und Kreise streiten untereinander, wer zuständig ist und wälzen den Kostendruck auf die Frauenhäuser und die gewaltbetroffenen Frauen ab.

Leidtragende sind die von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder, denen der Weg in ein Leben ohne Gewalt durch bürokratische Hürden unnötig erschwert wird.

 

Weitere Informationen zur Lage der Frauenhäuser in Deutschland: Bericht der Bundesregierung zur Situation Frauenhäuser, Fachberatungsstellen u.a., dazu die ZIF-Stellungnahme und die FHK-Stellungnahme.

* 16.000 Frauen sind es hochgerechnet aus den Angaben von 161 Frauenhäusern, die sich an der Bewohnerinnenstatistik von Frauenhauskoordinierung e.V. beteiligt haben, 20.000 Frauen sind es hochgerechnet aus den Angaben von 199 Frauenhäusern, die sich an der Untersuchung zum Lagebericht der Bundesregierung beteiligt haben.