Slogan

"Ihre Zukunftspläne wurden ihr aus dem Kopf geschlagen"

Katharina studiert in einer Großstadt Design. Sie ist...  mehr ›


"Schutz vor Gewalt kann sie sich nicht leisten"

Haifa ist gemeinsam mit ihrem Ehemann und drei Kindern aus dem Irak...  mehr ›


"Verheiratet und verprügelt. Bis dass der Tod sie scheidet?"

Frau M. lebt seit zehn Jahren in einer bundesdeutschen Kleinstadt mit...  mehr ›


"Ihre Zukunftspläne wurden ihr aus dem Kopf geschlagen"

Katharina studiert in einer Großstadt Design. Sie ist verheiratet und hat eine 5-jährige Tochter, die in die Kita geht. Ihr Mann macht ihr Vorhaltungen, dass sie sich zu wenig um ihn kümmert. Er vermutet, dass sie einen anderen hat. Die Streitereien werden häufiger. Katharina versucht, ihre Tochter aus dem Konflikt herauszuhalten, aber das gelingt nicht immer. Eines Abends hält ihr Mann ihr wieder vor, sie würde ihn betrügen. Katharina muss eigentlich noch einen Entwurf für ihr Studium machen. Sie möchte nicht streiten und geht aus dem Zimmer. Ihr Mann folgt ihr, nimmt ihr Notebook, knallt es auf den Boden und schubst  Katharina gegen die Wand. Katharina hat Angst und schließt sich im Badezimmer ein. Ihr Mann tritt gegen die Tür. Katharina ruft per Handy die Polizei. Als diese kommt, hat sich ihr Mann wieder etwas beruhigt. Die Polizei verweist ihn für zehn Tage aus der Wohnung.

In den zehn Tagen überlegt sich Katharina, dass sie mit ihrer Tochter nicht in der Wohnung bleiben möchte, sondern lieber in ein Frauenhaus geht. Sie hat Angst, dass ihr Mann sie nicht in Ruhe lässt und ihr überall auflauert, wenn sie in der Wohnung bleibt. Außerdem ist die Wohnung teuer und sie kann sie alleine nicht bezahlen.
Katharina ruft in einem Frauenhaus an. Dort gibt es einen Tagessatz von 32 Euro pro Person und Tag. Katharina und ihre Tochter haben bisher vom Einkommen des Mannes gelebt. Katharina erkundigt sich beim ASTA nach BAFÖG. Im günstigsten Fall würde sie 710 Euro BAFÖG bekommen, darin ist der Mietanteil schon enthalten. Für ihre Tochter kann sie Jobcenter-Leistungen bekommen, auch den Tagessatz für das Frauenhaus.  Aber den Tagessatz (960 Euro monatlich) für sich selbst muss sie aus eigener Tasche bezahlen, außerdem ihren Lebensunterhalt. Vom BAFÖG kann sie das nicht. Die Alternative ist, dass sie ihr Studium aufgibt oder ein billigeres Frauenhaus sucht.

Es gibt keinen freien Zugang für alle von Gewalt betroffenen Frauen zu Schutz und Hilfe. Frauen ohne Sozialleistungsanspruch haben in vielen Bundesländern wenig Chancen auf einen Platz im Frauenhaus. Hiervon sind Auszubildende, Studentinnen, Frauen aus den EU-Beitrittsländern, Migrantinnen mit Wohnsitznahmebeschränkung und Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus vorrangig betroffen.

Katharina ruft in mehreren Frauenhäusern an. Das einzige Frauenhaus, das sie sich mit ihrem BAFÖG leisten kann, ist überfüllt. Die zehn Tage, die sie Zeit hat, nähern sich dem Ende.

Katharina findet einen Platz in einem Frauenhaus mit einem Tagessatz von 15 Euro. Das Frauenhaus ist bereit, solange auf ihre Miete zu warten, bis ihr BAFÖG-Antrag bearbeitet und bewilligt ist. Katharina entschließt sich, dort hinzugehen. Ihr bleiben dann zwar nur noch 260 Euro monatlich zum leben, aber dafür muss sie keine Angst mehr haben.