Der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt ist eine Pflichtaufgabe des Staates.
Die Finanzierung von Frauenhäusern darf keine „freiwillige Leistung" bleiben!
Ich fordere die Abgeordneten des Landtages von NRW auf, per Gesetz
- sicherzustellen, dass alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder unbürokratisch und kostenlos Schutz und qualifizierte Hilfe in einem Frauenhaus erhalten können - unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus
- einen Rechtsanspruch auf staatlichen Schutz und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zu schaffen
- zu gewährleisten, dass Frauenhäuser in NRW einzelfallunabhängig und bedarfsgerecht aus einer Hand finanziert werden
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